Als Anlage zu § 14 Abs. 1 S. 4 BewG sind die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gegeben worden, die nach der am 29.9.2020 veröffentlichten Sterbetafel 2017/2019 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2021 anzuwenden sind.
(Quelle: BMF, Schreiben vom 28.10.2020 – IV C 7 – S 3104/19/10001 :005)