Bund plant wohl Wiederanhebung der Mehrwertsteuer für Gastronomiebranche Ende 2023 // höhere Umsatzsteuer würde vor allem die Verbraucherinnen und Verbraucher treffen
„Die Gastronomiebranche ist schon jetzt stark belastet: nachträgliche Auswirkungen der Corona-Pandemie, hohe Energiekosten und Arbeitskräftemangel – wir müssen die Branche stärken und nicht durch höhere Steuern schwächen. Der Bund plant wohl die bisher ermäßigte Mehrwertsteuer für die Gastronomie wieder auf 19 Prozent anzuheben. Die Gastronomie müsste die 12 Prozent höhere Steuer an die Gäste weitergeben, die bereits jetzt unter der hohen Inflation leiden. Die Bundesregierung muss mal auf einer Linie bleiben: Auf der einen Seite die Menschen entlasten um auf der anderen Seite die Steuern zu erhöhen ist kein schlüssiges Konzept. In den aktuellen Krisenzeiten die Mehrwertsteuer im Gastronomie- und Hotelbereich zu erhöhen, hätte auch sehr nachteilige Auswirkungen für die Tourismuswirtschaft in Bayern!“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Ablehnung des Gesetzesentwurfs zur dauerhaften Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomiebranche im Finanzausschuss des Bundestags.
Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde als Corona-Unterstützungsmaßnahme befristet bis zum Jahresende 2023 auf 7 Prozent gesenkt. Bayern hat bereits seit Jahren diese Absenkung des Mehrwertsteuersatzes gefordert und auch die zweimalige Verlängerung der ursprünglich nur bis 1. Juli 2021 vorgesehenen ermäßigten Umsatzbesteuerung mit Nachdruck durchgesetzt. Bayerns setzt sich weiterhin für die dauerhafte Absenkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie ein. Zuletzt hat Bayern im Rahmen der Beratungen zum Jahressteuergesetz 2022 im Bundesrat im Finanz- wie auch im Wirtschaftsausschuss einen Antrag zur dauerhaften Absenkung der Mehrwertsteuer gestellt. Im Wirtschaftsausschuss unterstützte eine Mehrheit der Länder dieses Anliegen. In der Sitzung des Bundesrates am 28. Oktober 2022 erhielt diese Ausschuss-Empfehlung aber leider keine Mehrheit. Der Freistaat hofft, dass der Bund endlich einsieht, dass die ermäßigte Besteuerung dauerhaft notwendig ist.
(Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, PM Nr. 204 v. 23.6.2023)