BFH, Urteil vom 21.12.2022 – IV R 27/20
NV: Ein finanzgerichtliches Urteil ist ohne Entscheidung in der Sache isoliert aufzuheben, wenn es gegenüber einer Person ergangen ist, die nicht als Kläger gemäß § 57 Nr. 1 FGO am Klageverfahren beteiligt war (Anschluss an BFH-Urteil vom 08.10.2019 – X R 23/18).
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2023-406-6