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BFH: Grundstückswertermittlung bei Existenz eines zeitnahen Kaufpreises

BFH, Urteil vom 24.8.2022 – II R 14/20

1. Bei der Bewertung eines Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer sind bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise heranzuziehen.

2. Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2022-2966-6