Der Entwurf regelt die Einzelheiten der Garantieprämien für Reisegutscheine, die anlässlich der COVID-19-Pandemie nach Artikel 240 § 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ausgestellt werden. Die Vorschrift ist am 31. Juli 2020 in Kraft getreten. Die dort vorgesehene ergänzende staatliche Absicherung der Gutscheine stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Beihilfenrechts dar. Die Europäische Kommission hat die erforderliche Genehmigung unter der Maßgabe erteilt, dass Garantieprämien von den Reiseveranstaltern erhoben werden. Der Entwurf trifft die dafür erforderlichen Regelungen.