Das Niedersächsisches FG hat mit Urteil vom 19.8.2021 – 11 K 133/20 – entschieden:
1. Eine Steuerberechnung ist eine formlose Mitteilung an den Insolvenzverwalter.
2. Die Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung sind nach § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG bedingungslos und zeitgleich vorzunehmen.
3. Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 InsO liegen bereits bei einem sonstigen Bezug zur Insolvenzmasse vor.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2022-1302-1