Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) weist seine Mitgliedsunternehmen aus gegebenem Anlass nochmals auf die Fälligkeit des aktuellen Beitragsvorschusses zum 15.5.2022 hin. Nach dem neuen Vorschussverfahren sind Zahlungen für Mitglieder mit einer Beitragssumme ab 5.000 € seit diesem Jahr auf vier Abschlagszahlungen verteilt. Die Abschläge werden jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November eines Beitragsjahres fällig. Berücksichtigt werden die Abschläge sodann bei der Erstellung des endgültigen Beitragsbescheids im nächsten Jahr. Das Verfahren ersetzt die zuvor praktizierte rückwirkende Erhebung des Beitrags in einer Summe. Allein für Unternehmen mit einer Beitragssumme unter 5.000 € erhebt die VBG den Beitrag auch weiterhin in einer Summe. Dieser wird ebenfalls zum 15. Mai eines Jahres fällig.
Das neue Vorschussverfahren gilt seit dem 1.1.2022. Weitere Informationen sind auf der Webseite der VBG abrufbar.
(Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. v. 3.5.2022)