BFH, Beschluss vom 5.10.2021 – I B 18/21 (AdV) – entschieden:
NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, dass Restaurierungsarbeiten an historischen Gebäuden und Denkmälern nicht unter den Tatbestand der Instandsetzung von „Bauwerken“ im Sinne des ATE fallen sollen.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2022-469-5