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BFH: Restaurierung von historischen Gebäuden und Denkmälern als durch den Auslandstätigkeitserlass (ATE) begünstigte Tätigkeit

BFH, Beschluss vom 5.10.2021 – I B 18/21 (AdV) – entschieden:

NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, dass Restaurierungsarbeiten an historischen Gebäuden und Denkmälern nicht unter den Tatbestand der Instandsetzung von „Bauwerken“ im Sinne des ATE fallen sollen.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2022-469-5