Ende 2021 hat die EU-Kommission Vorschläge zur nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern veröffentlicht. Damit sollen Scheinselbstständigkeit bekämpft und die Rechte von Soloselbstständigen gestärkt werden. Der Vorschlag dürfte zu einem faireren Wettbewerb zwischen den traditionellen Kanzleien und TaxTech-Plattformen beitragen.
Wichtiger Bestandteil des Vorschlags der EU-Kommission ist eine Checkliste zur Einstufung der Beschäftigungsverhältnisse von Plattformbeschäftigten. Diese Checkliste soll zur Reduzierung von Scheinselbstständigkeiten beitragen. Sollten zumindest zwei Kriterien der Checkliste für Plattformbeschäftigte zutreffen, wären diese mit allen damit verbundenen Rechten als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer einzustufen. Ein Kriterium zur Einstufung des Beschäftigungsverhältnisses wäre zum Beispiel die beschränkte Möglichkeit eines Beschäftigten einen eigenen Kundenstamm aufzubauen.
Um den Missbrauch von Plattformarbeitern weiter zu erschweren, macht die EU-Kommission den Vorschlag, die Verpflichtung auszuweiten, Arbeitsverhältnisse auch für Selbständige anzumelden.
Für die beratenden und prüfenden Berufe haben die Vorschläge der Kommission zunächst zwei Auswirkungen. Erstens sollte der Berufstand seine Mandanten, insbesondere diejenigen, die eine Plattform betreiben, in Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in Kenntnis setzen. Zweitens schaffen die Vorschläge der EU-Kommission künftig die Grundlage für einen faireren Wettbewerb zwischen traditionellen Kanzleien und TexTech-Plattformen.
Die EU hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, weltweite Maßstäbe in der Plattformökonomie zu setzten. Bereits zu Beginn ihrer Amtszeit hat Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, die Verbesserung der Plattformarbeit in ihre politischen Leitlinien aufgenommen und auf die großen Auswirkungen des digitalen Wandels für den europäischen Arbeitsmarkt hingewiesen. In Zukunft dürfte der Bedarf nach Dienstleistungen über digitale Plattformen und damit auch die Anzahl der Plattformarbeiter weiter ansteigen. Der Vorschlag der EU-Kommission wird nun im EU- Parlament und im Rat erörtert. Bei einer Einigung hätten die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, ihn umzusetzen.
(Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e.V. vom 9.2.2022)