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DRSC: Neue Arbeitsgruppe zur Klimaberichterstattung

Der Corporate-Sustainability-Reporting-Directive-(CSRD-)Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) sieht mit Art. 19b vor, dass Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht zukünftig auf der Grundlage verbindlicher EU-Berichtsstandards zu veröffentlichen sind.

Es ist außerdem zu erwarten, dass aufgrund der politischen Prioritätensetzung der Fokus zunächst auf dem Thema „Klimaberichterstattung“ liegen wird.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinsame Fachausschuss des Deutshen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) die neue Arbeitsgruppe (AG) „Klimaberichterstattung“ eingerichtet. Die AG erhält den Auftrag, die Standardsetzungsinitiativen (insbesondere die Entwürfe der KOM/EFRAG und des ISSB) zur Klimaberichterstattung zu sichten und vorbereitend für die Befassung durch den künftigen DRSC-Fachausschuss „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ sachlich zu bewerten und zu kommentieren.

(www.drsc.de)