Das DRSC hat den für das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) federführenden Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages auf notwendige Klarstellungen und Präzisierungen im zukünftigen Gesetz hingewiesen. Gegenstand des entsprechenden DRSC-Schreibens vom 20.10.2026 sind die Formulierungsvorschläge zum persönlichen und zeitlichen Anwendungsbereich, die dem Rechtsausschuss als Ausschussdrucksache 21(6)73 vom 30.3.2026 vorgelegt worden waren. Das aktuelle Schreiben des DRSC kann unter www.drsc.de heruntergeladen werden. Bereits im April dieses Jahres hatte sich das DRSC gegenüber dem Rechtsausschuss des Bundestages kritisch zur Rückwirkung des Umsetzungsgesetzes positioniert.
(www.drsc.de vom 20.10.2026)

