©IMAGO / Westend61

BFH: Zulässige Rückwirkung der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 1.7.2016

Bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2016 (BGBl I 2016, 2464) ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, handelt es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung.

BFH, Urteil vom 20.11.2025 – II R 7/23

(Amtlicher Leitsatz)