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BFH: Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kenntnis des Betroffenen von den personenbezogenen Daten

NV: Der Verantwortliche kann sich zur Begrenzung des Auskunftsrechts nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung nicht darauf berufen, dass der Betroffene über die begehrten Informationen bereits verfügt (Anschluss an Senatsurteil vom 09.09.2025 – IX R 26/22, Rz 30).

BFH, Urteil vom 4.11.2025 – IX R 28/23

(Amtlicher Leitsatz)