Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht.
BFH, Urteil vom 4.11.2025 – IX R 27/24
(Amtlicher Leitsatz)

©IMAGO / Frank Sorge
Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht.
BFH, Urteil vom 4.11.2025 – IX R 27/24
(Amtlicher Leitsatz)