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BFH: Zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters

§ 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht gemäß § 62 Abs. 1 FGO Gebrauch macht beziehungsweise einen Angehörigen gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FGO vertritt, eine finanzgerichtliche Klage als Privatperson erhebt, ohne dabei auf seine Zulassung als Steuerberater hinzuweisen.

BFH, Urteil vom 25.11.2025 – VIII R 2/25

(Amtlicher Leitsatz)