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BR: Digitales Führungszeugnis und Ausweitung notarieller Online-Verfahren 

Mit einem neuen Gesetz macht die Bundesregierung wichtige Verwaltungsverfahren digitaler, schneller und einfacher. Weitere notarielle Vorgänge können künftig per Videokommunikation durchgeführt werden und auch das Führungszeugnis wird digital verfügbar.

Die Bundesregierung möchte zentrale Verwaltungsverfahren weiter vereinfachen und digitalisieren. Dazu hat das Kabinett nun einen Gesetzentwurf beschlossen. Damit wird ein weiterer wichtiger Baustein der Staatsmodernisierung umgesetzt: Der Staat soll moderner, effizienter und näher an den Bedürfnissen der Menschen und der Wirtschaft arbeiten.

Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen zwei zentrale Vorhaben: die Ausweitung notarieller Online-Verfahren und die Einführung des digitalen Führungszeugnisses.

Mehr digitale Möglichkeiten bei notariellen Verfahren

Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen sind für viele unternehmerische und gesellschaftsrechtliche Vorgänge unverzichtbar. Künftig können noch mehr dieser Verfahren digital durchgeführt werden – per Videokonferenz, rechtssicher und ohne zusätzlichen Gang zum Amt. Das gilt etwa bei Unternehmensgründungen oder bei Einträgen in öffentliche Register. 

Die Ausweitung sorgt für mehr Flexibilität, spart Zeit und reduziert bürokratischen Aufwand für Gründerinnen und Gründer ebenso wie für Unternehmen.

Das Führungszeugnis wird digital

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Digitalisierung des Führungszeugnisses. Mit rund fünf Millionen ausgestellten Zeugnissen pro Jahr gehört es zu den am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen in Deutschland. Bislang wird das private Führungszeugnis nahezu ausschließlich in Papierform ausgestellt. Dieses Verfahren ist oft mit Wartezeiten und Medienbrüchen verbunden. 

Das neue Gesetz schafft nun die Rechtsgrundlage, das Führungszeugnis künftig auch digital zu erhalten. Der Echtbetrieb soll noch im Jahr 2026 starten. Damit wird eine zentrale Verwaltungsleistung moderner, schneller und nutzerfreundlicher. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, für die das Führungszeugnis häufig Voraussetzung bei Einstellungen ist.

BR, PM v. 21. Januar 2026