BMF-Schreiben vom 1. Juli 2025
Inhaltsverzeichnis
Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass
Anwendungsregelung
Schlussbestimmungen
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Inanspruchnahme
der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen Folgendes:
1 Die mit BMF-Schreiben vom 25. Juni 2020 – III C 3 – S 7134/19/10003 :001 (2020/0626512)
hinsichtlich des Nachweises der Ausfuhrlieferungen durch andere geeignete Belege umgesetzte
sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (Urteile vom 8. November 2018 – C-495/17, Cartrans
Spedition, vom 28. März 2019 – C-275/18, Vinš, und vom 17. Oktober 2019 – C-653/18, Unitel Sp)
wird unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und unter
Beachtung der notwendigerweise festzulegenden Bedingungen zur Verhinderung von
Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch wie nachfolgend ausgeführt
konkretisiert. […]


