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BFH: Zusammenballung von Einkünften durch Corona-Finanzhilfen

NV: Erhält ein Gewerbetreibender Finanzhilfen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Einschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie, die in dem Veranlagungszeitraum gewinnerhöhend erfasst werden, für den sie bewilligt worden sind, fehlt es an der für die Annahme außerordentlicher Einkünfte erforderlichen Zusammenballung von Einkünften.

BFH, Beschluss vom 28.11.2025 – X B 27/25

(Amtlicher Leitsatz)