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Grundsteuer: BdSt und Haus & Grund rufen Bundesverfassungsgericht an

Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) das Bundesmodellvollumfänglich bestätigt hat, bleiben die umstrittenen Bewertungsregeln rechtlich vorerst bestehen. Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und Haus & Grund Deutschland kündigen an: Sie werden gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unterstützen.

„Die Entscheidung des BFH ist zu respektieren, aber sie überzeugt uns in der Sache nicht“, erklärt der Präsident von Haus &Grund Deutschland, Kai Warnecke. „Die neue Grundsteuer ist für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden. Wir werden deshalb die verfassungsrechtliche Prüfung der Grundsteuer in Karlsruhe vorantreiben.“BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont: „Viele Steuerzahler erleben die Reform als XXL-Belastung. Wenn der BFH hier keine Grenzen setzt, sollte nun das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob das Bundesmodell mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Darum werden wir gemeinsam Verfassungsbeschwerde einlegen.“

Die Verbände verweisen auf erhebliche Mehrbelastungen inzahlreichen Städten und Gemeinden, obwohl die Reform politisch alsaufkommensneutral angekündigt worden war. Zugleich kritisieren sie die starkeAbhängigkeit von Bodenrichtwerten und pauschalierten Nettokaltmieten, dieinsbesondere Objekte in gefragten Lagen massiv verteuern. „Was Bürgerzahlen, hängt immer stärker vom zufälligen Bodenrichtwert und vom Wohnort abals von nachvollziehbaren Maßstäben. Das ist wohnungspolitisch schädlich undpolitisch kaum vermittelbar“, sagte Warnecke. Und für Holznagel droht dieGrundsteuer „zum intransparenten Flickenteppich zu werden.“ Genau daswolle man mit der Verfassungsbeschwerde verhindern.

Bund der Steuerzahler, PM vom 10.12.2025