Auf Initiative Sachsens hat der Finanzausschuss des Bundesrates heute einem Antrag zugestimmt, der die Abschreibungsmöglichkeiten der Unternehmen verbessert und vereinfacht.
Der sächsische Vorschlag bewirkt erhebliche Entlastungen für Unternehmen. Künftig sollen Anschaffungen bis 1.200 Euro (bisher 800 Euro) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch die Bildung und Führung von Sammelposten soll entfallen.
Finanzminister Christian Piwarz: »Bürokratieabbau ist in aller Munde. Mit dem sächsischen Antrag können tatsächlich spürbare Erleichterungen sowohl für die Unternehmen als auch für die Finanzverwaltung erzielt werden.«
Nach dem Votum des Finanzausschusses wird sich der Bundesrat am 21. November 2025 mit dem Thema befassen. Sollte der Vorstoß Sachsens eine Mehrheit erlangen, wird die Stellungnahme des Bundesrates im Zuge des Gesetzgebungsverfahren zum Standortfördergesetz dem Bundestag zugeleitet. Der Bundestag müsste das Anliegen aktiv in den Gesetzestext aufnehmen. Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages wird der Bundesrat im zweiten Durchgang über die Zustimmung zum Gesetz befinden.


