NV: Das Verfahren betreffend die Anfechtung des Gewinnfeststellungsbescheids ist nach § 74 der Finanzgerichtsordnung auszusetzen, bis über den Antrag auf Feststellung der Höhe des steuerfreien Sanierungsertrags nach § 3a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ‑‑EStG‑‑ (§ 3a Abs. 4 Satz 1 EStG) entschieden ist.
BFH, Beschluss vom 26.8.2025 – IV B 4/25
(Amtliche Leitsätze)


