Ergebnisse der 169. Steuerschätzung
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Den Ergebnissen der 169. Steuerschätzung zufolge liegen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen unter Berücksichtigung der bis Oktober 2025 in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen in diesem Jahr bei einem Volumen von 990,7 Mrd. Euro. Gegenüber der Mai-Schätzung wird nun in allen Jahren des Schätzzeitraums mit einer besseren Entwicklung gerechnet. Die Steuereinnahmen liegen im Vergleich zur Schätzung im Mai 2025 durchschnittlich jährlich um einen mittleren einstelligen Milliardenbetrag höher.
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: „Was wir tun, wirkt. Unser Investitionspaket ist ein starker Impuls für neues Wirtschaftswachstum. Die positiveren Aussichten zeigen sich auch in steigenden Steuereinnahmen. Das stärkt vor allem die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen. Der Bund trägt ganz überwiegend die Kosten des Wachstumsboosters, mit dem wir die Wirtschaft ankurbeln. Deshalb profitiert der Bund wenig von zusätzlichen Steuereinnahmen. Aber der Weg ist richtig. Denn für mich bleibt entscheidend, Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und die Jobs der Zukunft hier zu schaffen.
Die positiveren Wachstumsaussichten und Steuereinnahmen sind überhaupt kein Grund, sich jetzt zurückzulehnen. Der Konsolidierungsdruck im Bundeshaushalt bleibt hoch. Wir werden mit Blick auf die Haushaltslücken ab 2027 weiterhin einen strikten Konsolidierungskurs fahren: Alle Ministerien bleiben gefordert, Einsparungen vorzunehmen. Wir werden außerdem weiter Reformen vorantreiben, damit wir die Wirtschaft wettbewerbsfähiger machen, Bürokratie abbauen und unseren Sozialstaat zukunftsfest machen.“

Ergebnisse der Steuerschätzung
Auf Basis der unten aufgeführten Annahmen werden die Steuereinnahmen insgesamt für dieses und die kommenden Jahre höher ausfallen als noch in der Steuerschätzung vom Mai 2025 prognostiziert.
Höhere Einnahmeerwartungen haben insbesondere Länder und Gemeinden zu verzeichnen. Auf Bundesebene ist hingegen ab dem Jahr 2028 mit niedrigeren Steuereinnahmen zu rechnen als noch in der 168. Steuerschätzung im Mai angenommen.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung für die Jahre 2025 bis 2030 werden in Anlage 1 [pdf, 15KB] differenziert nach Bund, Ländern, Gemeinden und EU aufgeführt. Anlage 2 [pdf, 24KB] stellt die Abweichungen zwischen den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung und der vorherigen Steuerschätzung vom Mai 2025 dar. Die gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2025 neu berücksichtigten Gesetze und sonstigen Regelungen sind in der Fußnote 1 zu Anlage 2 dargestellt.

Grundlagen der Steuerschätzung
Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2025 der Bundesregierung zugrunde (siehe Tabelle 1). Die wirtschaftliche Aktivität in Deutschland war zuletzt noch spürbar gedämpft, auch aufgrund der Auswirkungen der anhaltenden internationalen Handelskonflikte und der damit verbundenen hohen Unsicherheit. Während das außenwirtschaftliche Umfeld auch weiterhin herausfordernd bleibt, wird vor allem die Binnenwirtschaft die wirtschaftliche Dynamik ab dem kommenden Jahr stützen. Insbesondere von den wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung dürften positive Impulse für die Gesamtwirtschaft ausgehen. Vor diesem Hintergrund rechnet die Bundesregierung in der Herbstprojektion damit, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr in preisbereinigter Rechnung nur leicht zulegen wird (+0,2 %). Für 2026 und 2027 werden dann BIP-Zuwächse in Höhe von 1,3 % bzw. 1,4 % erwartet.
Gegenüber der Frühjahrsprojektion, die der vorherigen Steuerschätzung aus dem Mai 2025 zugrunde lag, stellt die Herbstprojektion eine Aufwärtsanpassung der Annahmen zur Entwicklung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in der kurzen Frist dar. Die Aufwärtsrevision fällt in der für die Steuereinnahmen relevanten nominalen Betrachtungsweise nochmal stärker aus, da zuletzt auch das Preisniveau der im Inland produzierten Güter, der sogenannte BIP-Deflator, stärker gestiegen ist als noch im Frühjahr angenommen. Die Aufwärtsanpassung beim nominalen BIP spiegelt sich auch in höheren Erwartungen der nominalen Zuwachsraten bei den Bruttolöhnen und -gehältern, die vor allem für die Lohnsteuer relevant sind, sowie den Unternehmens- und Vermögenseinkommen, relevant für die Entwicklung der gewinnabhängigen Steuern, wider. Bei der Bemessungsgrundlage der Steuern vom Umsatz wird die Aufwärtsanpassung bei den Konsumausgaben der privaten Haushalte in Teilen durch Abwärtsanpassungen bei anderen relevanten Größen kompensiert.
In der sogenannten mittleren Frist des Projektionszeitraums, den Jahren 2028 bis 2030, dürften sich die Bemessungsgrundlagen gemäß Herbstprojektion mit einer ähnlichen Dynamik entwickeln wie im Frühjahr angenommen.
Abwärtsrisiken für die unterstellte Entwicklung bestehen vor allem mit Blick auf die Entwicklung der globalen handels- und geopolitischen Konflikte und ihrer Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Dazu besteht Prognoseunsicherheit vor allem mit Blick auf die zeitliche Wirkung der gesamtwirtschaftlichen Impulse aus der Wirtschafts- und Finanzpolitik.
Neben der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen wurde bei der Steuerschätzung auch die Entwicklung der Kasseneinnahmen der verschiedenen Steuerarten bis einschließlich September 2025 berücksichtigt. Die Einnahmen lagen dabei bei einigen gemeinschaftlichen Steuerarten spürbar oberhalb der Erwartungen aus der vorherigen Steuerschätzung im Mai 2025.
| Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 
| Bruttoinlandsprodukt nominal | +3,0 | +3,9 | +3,7 | +2,9 | +2,9 | +2,9 | 
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttolöhne u. -gehälter | +3,7 | +3,4 | +3,3 | +2,9 | +2,9 | +2,9 | 
| Unternehmens- und Vermögenseinkommen | -0,1 | +4,7 | +4,1 | +2,7 | +3,1 | +3,1 | 
| private Konsumausgaben nominal | +3,0 | +2,8 | +3,4 | +2,9 | +2,9 | +2,9 | 


