Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.
BFH, Urteil vom 22.5.2025 – V R 32/23
(Amtlicher Leitsatz)
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Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.
BFH, Urteil vom 22.5.2025 – V R 32/23
(Amtlicher Leitsatz)