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Finanzen/Hessen: Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist sicher, spart Zeit und Kosten

Sicher, einfach und digital: Mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid werden Prozesse in Unternehmen, bei Steuerberatern, Kommunen und in der Steuerverwaltung vereinfacht. Hessen hat ihn federführend für ganz Deutschland mitentwickelt. Unterstützerteams der Finanzämter können hessischen Kommunen bei der Einführung helfen. Das kündigte Finanzstaatssekretär Dr. Kaesbach an.

Zitate Finanzstaatssekretär Dr. Till Kaesbach:

„Die digitale Revolution hört nicht bei der Steuer, die jetzt das Amt macht, auf, sondern sie geht weiter in die Kommunen und Betriebe, etwa mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid.“

„Gewerbesteuerbescheide haben bislang rund 600 verschiedene Formate deutschlandweit, verbrauchen mehrere Millionen Blatt Papier und ordentlich Portokosten. Der digitale Gewerbesteuerbescheid bedeutet weniger Bürokratie und Aufwand für die Gewerbe und Kommunen. Entwickelt wurde er unter hessischer Federführung für den bundesweiten Einsatz, denn Hessen treibt die Digitalisierung der Steuerverwaltung in ganz Deutschland voran.“

„Es gilt jetzt, den digitalen Gewerbesteuerbescheid in die Fläche zu bringen und den Kommunen bei der Umsetzung zu helfen. Deshalb sensibilisieren wir die Kommunen mit Info-Messen im Finanzministerium und unterstützen sie jetzt mit unseren kostenlosen Unterstützerteams direkt vor Ort – unkompliziert und persönlich.“

„Gerade kleinere Kommunen haben oft nicht genug Personal, um sich um alle Anforderungen zu kümmern. Hier können wir mit unseren Expertinnen und Experten aus den Finanzämtern helfen – und damit den Kommunen, der Wirtschaft und der Steuerverwaltung. So bauen wir Bürokratie ab.“

„Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist als Projekt des Onlinezugangsgesetzes unter hessischer Federführung gestartet und hat sich zu einem der erfolgreichsten Digitalisierungsprojekte bundesweit entwickelt. Bereits über 1800 Kommunen haben ihr Interesse bekundet, den digitalen Gewerbesteuerbescheid einzuführen.“

finanzen.hessen.de, PM v. 11.9.2025