Zu knapp zwei Mrd. Euro an Steuermindereinnahmen würde die Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent führen (volle Jahreswirkung). Das geht aus einer tabellarischen Aufstellung in der Antwort der Bundesregierung (21/1145) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/553) hervor.
Die Erhöhung zum 1.1.2026 führt demnach 2026 zu einer Jahreswirkung von 1,1 Mrd. Euro und bezogen auf das Kassenjahr zu Mindereinnahmen von 25 Mio. Euro. Die volle Jahreswirkung im Jahr 2030 betrifft den Bund mit 847 Mio. Euro, die Länder mit 823 Mio. Euro und die Gemeinden mit 290 Mio. Euro.
Im Jahr 2025 sorgt die Entfernungspauschale den Angaben zufolge für eine steuerliche Entlastung von fünf Mrd. Euro, wobei eine Milliarde Euro auf 1,7 Mio. Personen mit einem Einkommen von mehr als 122 919 Euro entfallen dürfte.
(Quelle: hib 341/2025 vom 11.8.2025)