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BFH: Einreichung von elektronischen Dokumenten mit einfacher Signatur

BFH, Urteil vom 8.4.2025 – VII R 4/24

NV: Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortende) Person mit dem tatsächlichen Versender übereinstimmt.

(Amtlicher Leitsatz)