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EuGH: Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital – Stempelsteuer auf Sicherheiten, die eingegangen werden, um die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus einer Anleihe zu sichern (Portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen)

EuGH, Urteil vom 5.6.2025 – C-685/23

Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und Art. 6 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12. Februar 2008 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die die Erhebung von Stempelsteuer auf Sicherheiten vorsieht, die in Form von Pfandrechten an Aktien, an Bankguthaben oder an Forderungen aus Aktionärsdarlehen sowie in Form von Forderungsabtretungen geleistet wurden, um die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus einer von einer Kapitalgesellschaft ausgegebenen Anleihe zu sichern, sofern es sich bei diesen Sicherheiten, auch wenn sie Bestandteil einer solchen Anleihe sind, um Grundschulden und Rentenschulden im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchst. d dieser Richtlinie handelt, da sie es dem Inhaber einer Forderung ermöglichen, deren vorzugsweise oder vorrangige Befriedigung zu erlangen, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

(Tenor)

Volltext: BB-ONLINE BBL2025-1429-1