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EuGH GA/SA: Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts

Der Vorwurf der Vertragsverletzung durch Nichtumsetzung von Art. 8 Abs. 7 ATAD bei Wahl der Hinzurechnungsbesteuerung nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. b ATAD ist schon bei teleologischer Auslegung dieser Norm, jedenfalls aber aufgrund der bloßen Mindestharmonisierung der Richtlinie nach ihrem Art. 3 unbegründet.

GAin Kokott, Schlussanträge vom 22.5.2025 – C-524/23