TOP 2: Zwei-Säulen-Konzept der OECD zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben in ihrer Jahreskonferenz am 9. Mai 2025 in Kiel unter Vorsitz von Minister Dr. Marcus Optendrenk (Nordrhein-Westfalen) zum sogenannten Zwei-Säulen-Konzept der OECD beraten. Sie stellen dazu vor dem Hintergrund der aktuellen internationalen Entwicklungen u.a. Folgendes fest:
1. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder nehmen den fortgeschriebenen Bericht zur Zwei-Säulen-Lösung der OECD zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft zur Kenntnis.
2. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder stellen fest, dass die Umsetzung von Säule 2 (Mindeststeuer) in Drittstaaten gegenüber der Europäischen Union zurückbleibt. Insbesondere sogenannte Sekundärergänzungssteuern, die auch die Nachversteuerung ausländischer Gewinne ermöglichen, sind außerhalb Europas nur vereinzelt umgesetzt worden. Ein globales Level-Playing-Field besteht damit derzeit nicht.
3. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder bitten deshalb die Bundesregierung, sich auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass aus der Mindestbesteuerung keine Benachteiligung der deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb resultiert.
4. Sie betonen erneut die Notwendigkeit einer intensiven Einbindung der Länder in die Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse. Das Bundesministerium der Finanzen wird gebeten, die bestehende Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Digitale Wirtschaft“ im Zusammenhang mit bedeutsamen internationalen Sitzungen (High Level Working Party der EU und Steering Group des IF der OECD) zu beteiligen.
5. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder bitten die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter (Steuer) sowie die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter Organisation (Steuerverwaltung) des Bundes und der Länder, die Arbeiten zur Umsetzung beziehungsweise Anwendung der Mindeststeuer fortzusetzen und einen neuen Bericht zur Finanzministerkonferenz spätestens im Mai 2026 vorzulegen.
6. Sie erinnern an den Beschluss des Bundesrates vom 14. Februar 2025 (BR-Drucksache 592/24, Ziffer 6) und bitten die Bundesregierung, der Finanzministerkonferenz zeitnah zu berichten, unter anderem zu der Frage, ob und inwieweit aufgrund der geringen Umsetzung von Säule 2 in Drittstaaten ein sinnvoller Informationsaustausch auch über die Mitgliedstaaten der EU hinaus gewährleistet werden kann. Ferner bitten sie, auch über die auf Ebene der Vereinten Nationen stattfindende Diskussion über die internationale Gewinnverteilung unterrichtet zu werden.
Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und des Freistaates Thüringen:
Die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen betonen die Bedeutung internationaler Reformüberlegungen für eine faire Besteuerung. Die Zwei-Säulen-Lösung führt zu mehr Steuerfairness und Wettbewerbsgleichheit im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Die im Juli und Oktober 2021 erreichte Einigung im Kreise von damals 138 Staaten und Jurisdiktionen auf die Grundpfeiler der Zwei-Säulen-Lösung kann daher als bedeutender Meilenstein auf internationaler Ebene gesehen werden.
Der Sachstand der Umsetzungs- oder Vorbereitungsprozesse hinsichtlich der Säule 2 in Drittstaaten – insbesondere den USA – mindern die Bedeutung der Zwei-Säulen-Lösung nicht. Sie ist weiterhin ein wichtiger Schritt hin zu mehr globaler Steuergerechtigkeit.
Aufbauend auf über einem Jahrzehnt internationaler Verhandlungen im Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS), dem zuständigen Gremium bei der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), markieren Säule 1 und 2 einen historischen Wendepunkt: Während Säule 1 eine gerechtere Verteilung von Besteuerungsrechten anstrebt, setzt Säule 2 mit der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent eine wirksame Untergrenze im internationalen Steuerwettbewerb.
Die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen appellieren daher an die Bundesregierung sich weiterhin international für die Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens einzusetzen.