– antragslose Arbeitnehmerveranlagung 2024: Durchschnittlich 378,80 Euro für 1,7 Mio. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
Ohne jeglichen Mehraufwand durften sich knapp 1,7 Mio. Bürgerinnen und Bürger dank der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (AANV) über die automatische Auszahlung ihres Guthabens freuen. Insgesamt wurden im Vorjahr Gutschriftsbescheide in einer Gesamthöhe von 631 227 006 Euro ausgestellt. Das sind im Schnitt 378,80 Euro pro Steuerzahlerin bzw. Steuerzahler für das Veranlagungsjahr 2023.
„Der hohe Servicecharakter des Finanzressorts wird auch mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung augenscheinlich. Ohne weiteres Zutun profitierten im Vorjahr rund 1,7 Mio. Bürgerinnen und Bürger davon. Wir wollen die Finanzverwaltung kontinuierlich weiterentwickeln, um die Abläufe noch moderner und bürgerfreundlicher zu gestalten“, so Finanzminister Markus Marterbauer.
„Eine moderne und serviceorientierte Verwaltung unterstützt die Menschen dabei, ihre steuerlichen Anliegen einfach und effizient zu erledigen. Mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung konnten im Vorjahr Gutschriften in der Höhe von über 630 Mio. Euro automatisch ausbezahlt werden – schnell, unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand. Das zeigt, dass die österreichische Finanzverwaltung hier auf einem guten Weg ist“, so Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.
Seit 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung unter bestimmten Voraussetzungen automatisch. Der Vorteil für steuerpflichtige Personen liegt darin, dass diese keine Steuererklärung abgeben müssen, um eine Steuergutschrift zu erhalten. Zu viel bezahlte Lohnsteuer oder ein Sozialversicherungserstattungsbetrag wird automatisch durch die Finanzverwaltung berechnet, außer es wurde auf die automatische Durchführung der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung verzichtet. Es ergeht somit – ohne Antrag – ein Steuerbescheid, im Anschluss wird der berechnete Gutschriftsbetrag auf das Bankkonto der betroffenen Person überwiesen.
(Quelle: PM öBMF vom 23.4.2025)