Die Bundesregierung hat der Republik Belarus am 30. Dezember 2024 notifiziert, dass das Abkommen vom 30. September 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Wirkung zum 1. Januar 2025 ausgesetzt wird.
Die Republik Belarus hatte einzelne Vorschriften des DBA bereits zum 1. Juni 2024 ausgesetzt. Einer Aufforderung der Bundesregierung, diese Teilaussetzung des Abkommens rückgängig zu machen, ist die Republik Belarus nicht nachgekommen. Hierin sieht die Bundesregierung einen wesentlichen Bruch des Abkommens im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention.
Sollte die Republik Belarus die Teilaussetzung rückgängig machen, wird die Bundesregierung prüfen, ob die nun erfolgte Aussetzung des Abkommens aufgehoben werden kann.