Steuerberatungskanzleien haben in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg der Personal- und Sachkosten verzeichnet. Die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgesehenen Gebühren, die zuletzt am 1. Juli 2020 erhöht wurden, berücksichtigen diesen Kostenanstieg überwiegend nicht. Damit Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte weiterhin einen sachgerechten Beitrag zur Steuerrechtspflege leisten können, sollen die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Darüber hinaus hat sich zuletzt vermehrt gezeigt, dass in der Prüfungsordnung für die Steuerberaterprüfung, die den Ersten Teil der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) darstellt, Änderungs- und Ergänzungsbedarf besteht. Zudem soll in der DVStB eine Anpassung zur Ermöglichung der vollständigen Digitalisierung des Bestellungsverfahrens zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater vorgenommen werden und sollen dort kohärente Ausschlussgründe für die Berufshaftpflichtversicherung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern geschaffen werden.
Schließlich endet am 31. Dezember 2024 die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises der zuständigen Steuerberaterkammer zur Authentisierung der Übermittlung von Dokumenten mit einer nicht-qualifizierten elektronischen Signatur über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach. Dies würde in einigen wenigen Fallkonstellationen dazu führen, dass Steuerberaterinnen und Steuerberatern kein geeignetes Authentisierungsmittel mehr zur Verfügung steht. Die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises soll daher bis 31. Dezember 2026 verlängert werden.