Berlin: (hib/BAL) Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (20/12783). Das habe die Länderkammer in ihrer Sitzung am 27. September 2024 beschlossen, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/13084).
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits in erster Lesung debattiert: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/geringere-steuern-sollen-wachstum-ankurbelnhttps://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/geringere-steuern-sollen-wachstum-ankurbeln
Auch der Finanzausschuss hat sich bereits mit diesem sowie weiteren steuerrechtlichen Gesetzentwürfen befasst und öffentliche Anhörungen dazu angesetzt: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1020618.