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BFH: Darlehensverzicht – Übergangsvorschrift – Begründung der Rückzahlungsforderung

BFH, Urteil vom 18.6.2024 –VIII R 25/23

Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gemäß § 52 Abs. 28 Satz 16 des Einkommensteuergesetzes mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags „begründet“.

(Amtlicher Leitsatz)