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Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Anpassung an die Änderung des § 138f Abgabenordnung (AO) durch das Gesetz vom 27. März 2024, BGBl. I Nummer 108

Das am 27. März 2024 verkündete Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz), BGBl. I Nummer 108, enthält u.a. verschiedene, teils datenschutzrechtlich erforderliche sowie ergänzende Änderungen in § 138f AO. Bund und Länder haben aus diesem Anlass eine Aktualisierung des BMF-Schreiben vom 29. März 2021, BStBl I S. 582, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 23. Januar 2023, BStBl I S. 183, beschlossen.

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BMF v. 7.6.2024