BdSt begrüßt Pläne für Grundfreibetrag und Einkommensteuertarif / Eigene Berechnungen
Die aktuellen Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner, die Einkommensteuertarife der Jahre 2024, 2025 und 2026 zu reformieren, begrüßt der Bund der Steuerzahler (BdSt) ausdrücklich.
Konkret soll der Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro steigen. BdSt-Präsident Reiner Holznagel stellt klar: „Das ist ein verfassungsrechtliches Gebot, dessen Umsetzung die Ampelkoalition schon viel zu lange hinausgezögert hat. Es ist wichtig, dass diese Erhöhung jetzt schnell ins Gesetzblatt kommt, damit der bürokratische Aufwand zur Korrektur von Millionen von Lohnabrechnungen nicht ausufert.“
Zusätzlich plant der Finanzminister, die Einkommensteuertarife der beiden kommenden Jahre an die Inflation anzupassen. „Dieser Abbau der kalten Progression ist außerordentlich wichtig, damit der Fiskus nicht zum Inflationsgewinnler wird“, betont Holznagel. „Auf solche Inflationsanpassungen hat der Bund der Steuerzahler immer wieder gedrängt – sie entlasten Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen gemessen an ihrer Steuerlast überproportional. Deshalb sollte die Ampelkoalition schnell einen Konsens in dieser Frage finden!“
Wie sich die Pläne des Finanzministers für den Einzelnen auswirken würden, hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) beispielhaft errechnet.
Annahmen für die Berechnung: Arbeitnehmer zvE 2024 mit 1,7 % GKV-Zusatzbeitrag