BFH, Urteil vom 11.1.2024 – IV R 24/21
NV: Ein Wirtschaftsgut, das eine Betriebsvorrichtung darstellt, kann nicht ohne das Grundstück mit aufstehendem Gebäude übertragen werden, wenn es sich dabei um einen wesentlichen Bestandteil dieses Grundstücks mit Gebäude handelt.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2024-1173-2