Jegliche Befristung im Bereich des ELSTER-Verfahrens ist abzulehnen // Bayern beantragt Anrufung des Vermittlungsausschusses
„Mit ihrer Fixierung auf den elektronischen Personalausweis im Onlinezugangsgesetz 2.0 vergibt die Bundesregierung eine wichtige Chance: Die Nutzung der ELSTER-Konten auch für nicht steuerliche Zwecke kann einen bedeutenden Beitrag zum Erfolg der Verwaltungsdigitalisierung leisten. Mit inzwischen über 20 Millionen Nutzerkonten bietet ELSTER ein hervorragendes Beispiel dafür, wie umfassend komfortable digitale Angebote von den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen anerkannt und nachgefragt werden. Statt auf der jahrzehntelangen Erfahrung der Steuerverwaltung mit Online-Authentifizierung aufzubauen, will die Ampelregierung den bislang erfolglosen und nutzerunfreundlichen elektronischen Personalausweis durchsetzen. Auch im Übrigen besteht am neuen Onlinezugangsgesetz Nachbesserungsbedarf: Wichtige Belange der Länder und Kommunen bleiben weiter unberücksichtigt. Der Bund darf sich insbesondere seiner finanziellen Verantwortung im Digitalisierungsbereich nicht entziehen. Bayern setzt sich daher für die dringend nötige Überarbeitung des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuss ein!“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des heutigen bayerischen Antrages im Finanzausschuss des Bundesrates.
Füracker weiter: „Deutschlands Ziel muss eine Spitzenposition im Bereich der digitalen Verwaltung sein – hier ist noch viel zu tun. Alle Akteure sind dazu aufgerufen, ihre Anstrengungen bei der Digitalisierung des Staates zügig und in der Sache zu verstärken. Vollmundige Zielankündigungen, schnelle Schlagzeilen und öffentlichkeitswirksame Scheindebatten sind bei diesem wichtigen Thema deplatziert.“
Der Bundestag hat am 23. Februar 2024 den Gesetzentwurf zur Änderung
des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) beschlossen. Bayern unterstützt die Bemühungen des Bundes, Fortschritte bei der Verwaltungsdigitalisierung zu erreichen. Um die Digitalisierung schnell und zielführend voranzutreiben, sind jedoch umfangreiche Änderungen am Gesetz notwendig. Bereits im ersten Durchgang im Juli 2023 wurden im Bundesrat über 40 Änderungsanträge von Seiten der Länder behandelt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass der Nachweis der Identität an Bürger- und Organisationskonten über ELSTER nur noch eine beschränkte Zeit lang möglich sein soll.
(Bay. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, PM Nr. 059 v. 7.3.2024)