Die Bundesregierung entlastet die Bürgerinnen und Bürger bei den Energieabgaben – durch einen niedrigeren Steuersatz auf den Gasverbrauch und die Streichung der EEG-Umlage.
Gibt es auch steuerliche Entlastungen für Gaskundinnen und Gaskunden?
Ja. Die steigenden Energiepreise sind für viele Bürgerinnen und Bürger zu einer großen Belastung geworden. Deshalb hat die Bundesregierung vorübergehend seit dem 1. Oktober 2022 den Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Dies gilt auch für Fernwärme, mit der vor allem viele Mietwohnungen versorgt werden. Der ermäßigte Steuersatz für den Gasverbrauch wirkt sich direkt inflationshemmend aus. Er gilt bis zum 31. März 2024. Mittlerweile sind die Gaspreise wieder deutlich gesunken, eine Situation an den Gasmärkten wie im Jahr 2022 ist derzeit nicht zu erwarten.
Was ist beim CO2-Preis vorgesehen?
Nach der Einführung der nationalen CO2-Bepreisung im Januar 2021 betrug der Preis für eine Tonne zunächst 25 Euro. Im Jahr 2022 stieg der Preis auf 30 Euro pro Tonne. Um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zusätzlich bei den Energiekosten zu entlasten, wurde die Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises für Heizöl, Erdgas und Sprit um weitere fünf Euro um ein Jahr verschoben. Nach Abschluss der Haushaltsverhandlungen im Dezember 2023 hat der Bundestag am 15. 12. 2023 einen höheren CO2-Preis auf Sprit, Gas und Heizöl beschlossen. Ab 1. Januar 2024 beträgt der Preis 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2. Damit hat der Bundestag den ersten Teil des großen Haushaltspakets der Bundesregierung umgesetzt.
Wie wirkt sich die Streichung der EEG-Umlage aus?
Stromkundinnen und -kunden zahlen seit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr. Ab Januar 2023 wurde die EEG-Umlage auf Dauer abgeschafft. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlte 2021 noch 227,50 Euro für die EEG-Umlage. 2022 waren es wegen der Absenkung zum 1. Juli über das Jahr gerechnet nur noch 65 Euro. 2023 ist die Absenkung auf null voll wirksam.