Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte kürzlich die Steuerverwaltungen der Länder kritisiert und dargelegt, dass insgesamt zu wenig Kassen-Nachschauen durchgeführt würden.
Der Veröffentlichung lag eine Untersuchung des Bundesrechnungshofs zugrunde. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert erklärt hierzu: „Diese Kritik nehmen wir natürlich sehr ernst. Auch in Thüringen gab es in den Jahren 2020 bis 2022 viel zu wenig Kassen-Nachschauen – die Ursachen dafür waren jedoch vor allem pandemiebedingt.“
Laut Finanzministerium ist der Aufholprozess nun jedoch in vollem Gange. „Wir haben uns für die Kassen-Nachschauen inzwischen breiter aufgestellt und die fachlichen Anforderungen aktualisiert. Außerdem sind unsere Prüferinnen und Prüfer inzwischen alle mit einer speziellen Prüfsoftware ausgestattet“, sagt Taubert.
Bei der Kassen-Nachschau geht es darum, Steuerbetrug zu erschweren und einen fairen Wettbewerb von Marktteilnehmern zu unterstützen. Die Finanzämter können ohne Vorankündigung in Betrieben der Bargeldbranche prüfen, ob ein gesetzeskonformer Einsatz der Kassensysteme vorliegt, die mit dem Kassensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen und ob die Kassen-Vorgänge vollständig und zeitnah erfasst werden. Die Bandbreite möglicher Prüfungshandlungen reicht dabei von Testkäufen, auch ohne dass sich die Bediensteten zu erkennen geben, bis hin zur detaillierten, IT-gestützten Auswertung der vorgefundenen Kassendaten.
Die Ministerin erläutert: „Werden bei einem Datenzugriff größere Unregelmäßigkeiten festgestellt, kann ohne Weiteres zu einer regulären Außenprüfung übergegangen werden. Dabei wird dann ad hoc das gesamte Unternehmen geprüft, ohne dass es einer Ankündigung bedarf.“
Dass es bislang noch kein bundeseinheitliches automatisiertes Meldeverfahren für die an den Kassen vorgeschriebenen technischen Sicherheitseinrichtungen gebe, sei zwar unerfreulich. Dadurch fehle noch ein wichtiger Baustein für die Verhinderung von Steuerbetrug. „Mit der Kassen-Nachschau haben wir aber schon jetzt ein Kontrollinstrument zur Verfügung, mit dem wir einen großen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit leisten können. Dieses Instrument intensiv zu nutzen, ist mir sehr wichtig“, so die Finanzministerin abschließend.
(Thüringer Finanzministerium v. 22.2.2024)