Bild: © Bundesrat | Dirk Deckbar

Vermittlungsausschuss berät zu vier Gesetzen

Termin: 21.2.2024 ,18:00 Uhr, Berlin, Bundesratsgebäude, Saal 1.128

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befasst sich am 21. Februar 2024 mit vier Gesetzen, zu denen der Bundesrat im letzten Jahr den Vermittlungsausschuss angerufen hatte.

Auf der Tagesordnung stehen das Krankenhaustransparenz– und das Wachstumschancengesetz, die der Bundesrat am 24. November 2023 mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss überwies, sowie das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz und das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten. Zu Letzteren riefen die Länder am 15. Dezember 2023 den Vermittlungsausschuss – ebenfalls zur grundlegenden Überarbeitung – an.

Krankenhaustransparenzgesetz

Das Krankenhaustransparenzgesetz (Drucksachen in DIP) wurde vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen und zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, welches die Bevölkerung über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informiert. Das soll Patienten helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen.

Der Bundesrat begrüßt zwar grundsätzlich das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität weiter zu verbessern. Bezweifelt wird von Seiten des Bundesrates jedoch, ob das durch das Gesetz vorgesehene Verzeichnis laienverständlich sein werde, die Krankenhäuser über ausreichende Finanzmittel verfügen würden und der effektive Rechtsschutz gewährleistet sei.

Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz (Drucksachen in DIP) hatte der Bundestag am 17. November 2023 verabschiedet. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Eine Investitionsprämie als zentrales Element soll die Transformation der Wirtschaft fördern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessern.

Die Länder kritisieren, dass der Bundestag nur punktuell auf die Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dem 1. Durchgang des Gesetzentwurfs eingegangen sei. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Änderungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf. Die finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen seien außerdem zu hoch.

Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz

Der Bundestag hatte am 17. November 2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen in DIP) angenommen. Damit würden Landgerichte und Oberlandesgerichte verpflichtet, erstinstanzliche Hauptverhandlung künftig standardmäßig per Ton aufzuzeichnen.

Der Bundesrat äußerte erhebliche grundlegende und tiefgreifende fachliche Bedenken – insbesondere zur Gefahr für die Wahrheitsfindung und Beeinträchtigung des Opferschutzes, aber auch zu Verfahrensverzögerungen. Der Personal-, Technik-, Organisations- und Finanzaufwand stehe nicht im Verhältnis zum Mehrwert. Die Länder verweisen auf teils heftige und einhellig ablehnende Kritik aus der justiziellen Praxis.

Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen in DIP) nahm der Bundestag am 17. November 2023 an. Das Gesetz sieht vor, dass Videokonferenztechnik sowohl bei der mündlichen Verhandlung als auch in weiteren gerichtlichen Terminen – zum Beispiel der Urteilsverkündung – genutzt werden kann. Verhandlungen sollen virtuell durchgeführt werden können.

Zwar unterstützen die Länder das Ziel, die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung zu erleichtern. Sie äußern jedoch grundlegende Bedenken gegen die einzelnen Vorgaben des Gesetzes, die den Kern des richterlichen Selbstverständnisses berührten und die Verfahrensleitung der Vorsitzenden unangemessen einschränkten.

Weitere Informationen unter www.vermittlungsausschuss.de.

Akkreditierungshinweis

Die Sitzung selbst ist nicht öffentlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit zu Auftaktbildern vor Beginn der Sitzung. In der Regel stehen die Vorsitzenden und gegebenenfalls weitere Mitglieder des Vermittlungsausschusses im Anschluss an die Beratungen für Statements zur Verfügung.

Voraussetzung für den Zugang zum Bundesratsgebäude ist eine Jahresakkreditierung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung oder die Akkreditierung für die Legislaturperiode des Bundestages. Tagesakkreditierungen des Bundesrates können direkt über das Online-Formular angefordert werden.

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