Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern werden die beiliegenden Vordruckmuster neu bekanntgegeben:
– FsEAusUN Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
– Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Ausfüllhilfe Erfassung vom im Ausland ansässigen Unternehmern
(2) Im Hinblick auf die Einführung eines Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG wurden eine entsprechende Abfrage aufgenommen sowie erforderlich gewordene Anpassungen in den Abschnitten der besonderen Besteuerungsverfahren berücksichtigt.
(3) Darüber hinaus werden die im Absatz 1 genannten Vordruckmuster auch in englischer und französischer Sprache bereitgestellt und sind gleichermaßen gültig.
(4) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.
(5) Die beigefügten Vordruckmuster gelten ab dem Besteuerungszeitraum 2023.
(6) Dieses Schreiben tritt in Bezug auf die im Absatz 1 genannten Vordruckmuster an die Stelle des BMF-Schreibens vom 24.8.2021 – III C 3 – S 7532/19/10002 :003 (2021/0929157) –, BStBl I 2021, S. 1527.
(Quelle: BMF, Schreiben vom 6.12.2023 – III C 3 – S 7532/19/ 10002 :003)