Das BMF hat eine Aktualisierung seines Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE) auf den Weg gebracht. Der DStV gibt in seiner Stellungnahme zum Entwurfsschreiben Anregungen für weitere Konkretisierungen, Klarstellungen, aber auch Streichungen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) arbeitet aktuell an einer Neuauflage seines Umwandlungssteuererlasses vom 11.11.2011. Demnach enthält der Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE) Klarstellungen und Präzisierungen sowie Gesetzesänderungen und höchstrichterliche Entscheidungen zum Umwandlungssteuergesetz seit 2011.
Der DStV hat das Entwurfsschreiben geprüft und in seiner DStV-Stellungnahme S 08/23 weitere Hinweise, z. B. mit Blick auf die steuerliche Rückwirkung, die Verlustverrechnung, zum Gegenstand der Einbringung oder dem Begriff der „sonstigen Gegenleistung“, eingefordert.
Darüber hinaus regt der Verband an, neuerliche Verschärfungen, beispielsweise bei der Teilbetriebsvoraussetzung des § 15 Absatz 1 UmwStG sowie der Abschaffung der freien Zuordnung von nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zuordenbaren Wirtschaftsgütern, zu streichen.
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