GZ IV C 2 – S 1978/19/10001 :013; DOK 2023/0922310
Inhalt des Schreibens:
[…] wir bedanken uns für die Möglichkeit, zum o. g. Entwurf Stellung zu nehmen, und nehmen diese gern wahr. Erfreulich ist die Bereitstellung einer Vergleichsfassung, aus der die am Erlass vorgenommenen Änderungen unmittelbar ersichtlich sind. Dies erleichtert die Stellungnahme spürbar.
Wir begrüßen, dass der Erlass nach rund 12 Jahren seiner Geltung aktualisiert und an die neuere Rechtsprechung angepasst wird. Die komplexe Materie und die mit Umwandlungen verbundenen finanziellen Auswirkungen machen es für die Praxis besonders wichtig, die Auffassung der Finanzverwaltung zu diesem Themenkomplex zu kennen und zu beachten.
Noch nicht im Entwurf berücksichtigt sind die mit dem Wachstumsentlastungsgesetz vorgesehenen Änderungen zu § 15 UmwStG sowie die aktuellen Urteile des BFH vom 11. Juli 2023 zur finanziellen Eingliederung bei der Organschaft. Diese sollten noch mit im Erlass Berücksichtigung finden.
Unsere Anmerkungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Ausführungen.