Gesetzentwurf der Bundesregierung – BT-Drs. 20/8292
In dem Schreiben an den Deutschen Bundestag heißt es:
[…] die Bundessteuerberaterkammer unterstützt das Ziel, den Anpassungsprozess für Wirtschaft und Gesellschaft im Hinblick auf die notwendigen Zukunftsinvestitionen zu fördern und zu diesem Zweck auch die Attraktivität des Kapitalmarktes zu erhöhen. Wir begrüßen daher die Bemühungen, die Zukunftsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland allgemein zu sichern und die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Aktie als Vermögensanlage zu verbessern. Wenn dabei auch der persönliche Vermögensaufbau und die Altersvorsorge gefördert werden sollen, wären ein Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen sowie die Abschaffung des gesonderten Verlustverrechnungskreises für Aktienveräußerungsverluste ebenfalls hilfreich. Wir bedauern, dass diese im Eckpunktepapier des BMF angekündigten Maßnahmen bisher nicht im Gesetzentwurf berücksichtigt wurden.
In unserer angefügten Stellungnahme gehen wir im Detail auf die vorgesehenen Änderungen im Einkommensteuergesetz ein. Für Rückfragen und eine weitere Diskussion stehen wir gern zur Verfügung […]
Mehr hier (Schreiben an den Deutschen Bundestag v. 10.10.2023)