Die Rolle des Steuerberaters als Lotse (Berater und Begleiter) bei Unternehmenskrisen
Arbeitskreis „Steuerberater als Beraterin der Krise“ der Bundessteuerberaterkammer KdöR, Berlin
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung 3*
II. Die Rolle des Steuerberaters im Rahmen der Krisenprävention seines Auftraggebers 3*
II.1. Der Steuerberater und seine Vorbehaltsaufgaben beim Krisenmandat/Beratung bei der
Einführung eines Frühwarnsystems(§ 1 StaRUG) 4*
II.2. Besondere gesetzliche Pflichten des Steuerberaters im Rahmen der Jahresabschlusserstellung: Warn- und Hinweispflichten (§ 102 StaRUG) 4*
II.3. Der Steuerberater in der „freien Sanierung“ seines Mandanten 4*
III. Frühwarnsysteme: Instrumente zur Krisenfrüherkennung 5*
III.1. Liquiditätsbetrachtung – IST-Status(häufigste Insolvenzursache) 5*
III.2. Anforderungen an das Frühwarnsystem/Planung durch Software 6*
III.3. Implementierung in der Kanzlei 7*
III.4. Ertragsbetrachtung 7*
III.4.a) BWA als erstesInstrument für eine mögliche Krisenfrüherkennung 7*
III.4.b) Bilanzielle Ertragskennzahlen 7*
III.4.c) Finanzbuchführung – Qualitätsoffensive 9*
IV. Die Möglichkeiten des StaRUG zur Sanierung 9*
IV.1. Zur Grundvoraussetzung: „Kein Vorliegen einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit“ 9*
IV.2. Der Steuerberater begleitet seinen Mandanten bei einer Sanierungsmoderation gemäß
§ 94 ff. StaRUG 10*
IV.3. Der Steuerberater begleitet seinen Mandanten („Schuldner“) im Restrukturierungsverfahren 10*
IV.4. Der Steuerberater als gerichtlich bestellter „Sanierungsmoderator“ und „Restrukturierungsbeauftragter“ in Angelegenheiten eines „Fremdmandates“ 11*
V. Die Möglichkeiten des Steuerberaters im Rahmen eines förmlichen Insolvenzverfahrens 11*
V.1. Der Steuerberater begleitetseinen Mandanten in Verfahren nach der InsO 11*
V.2. Der Steuerberater als Dienstleister für den Insolvenzverwalter im Fremdmandat 12*
V.3. Der Steuerberater als gerichtlich bestellter „Sachwalter“ oder „Insolvenzverwalter“ 12*
V.3.a) Der Steuerberater als gerichtlich bestellter Sachwalter 12*
V.3.b) Der Steuerberater als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter 12*
VI. Risiken im Krisenmandat 13*
VI.1. Mangelhafter Jahresabschluss: Schadensersatzansprüche 13*
VI.2. Fehlende Hinweis- undWarnpflichten bei derJahresabschlusserstellung
(§ 102 StaRUG) 13*
VI.3. Honorarsicherung: Vergütung/Anfechtung erhaltener Vergütungen – Anfechtungsrisiken 14*
VI.4. Risiko Rechtsberatung 14*
VII. Weiterführende Literatur 15*
Orientierungshilfe Krisenfrüherkennungs- und Sanierungsmandat
Die Rolle des Steuerberaters als Lotse (Berater und Begleiter) bei Unternehmenskrisen
Bundessteuerberaterkammer KdöR, Arbeitskreis „Steuerberaterals Berater in der Krise“*
Steuerberater nehmen aufgrund ihrer betriebswirtschaftlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen auch eine wichtige Rolle als Lotse bei der Krisenfrüherkennung und bei der Sanierung ihrer Mandanten ein. Diese Orientierungshilfe gibt einen Überblick über geeignete Maßnahmen zur Krisenfrüherkennung, zur Sanierung und Stabilisierung nach dem StaRUG und im Rahmen eines förmlichen Insolvenzverfahrens. In einem Krisenmandat sollten Steuerberater zur Begrenzung des eigenen Haftungsrisikos stets auch die hier dargestellten Risikofaktoren im Blick haben.
I. Einführung
Steuerberater können mehr als Steuerberatung. Dies ist bereits im StBerG angelegt, das neben den wichtigen Vorbehaltsaufgaben auch die vereinbaren Tätigkeiten nennt. Hierunterfallen die unterschiedlichen Arten der Beratung auf betriebswirtschaftlichen Gebieten. Steuerberater sind wegen der Nähe zu den Informationen über die wirtschaftlichen Grundlagen der Mandanten insbes. in Krisensituationen gefragte und geschätzte Partner. Dies gilt aber nicht nur seitens der Mandanten, sondern auch seitens der Politik und Verwaltung, wie die herausgehobene Stellung in der Coronakrise mit Hilfestellungen beim Kurzarbeitergeld und bei den Hilfsanträgen für die vielfältigen Coronahilfen gezeigt haben.
Die Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberaterkammern setzen sich gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung für die Schaffung idealer Rahmenbedingungen ein, damit sich der Berufsstand gemeinsam mit seinen Mandanten rechtzeitig zu Beginn oder besser noch vor einer Krise auf deren Bewältigung konzentrieren kann.
Diese Orientierungshilfe ist als erste Hilfestellung für Berater bei einem Krisenfrüherkennungs- und Sanierungsmandat gedacht, damit die Chancen und Grenzen der Unterstützung in einem solchen Mandat überblicksartig abgeschätzt werden können. Zur Vertiefung der Thematik wird auf die weiterführende einschlägige Fachliteratur und die Fortbildungsangebote der Kammern, Verbände und sonstigen etablierten Fortbildungsinstitute verwiesen.
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(DStR, Beihefter zu Heft 36/2023 v. 9.9.2023)