Hessens Finanzminister Michael Boddenberg hat heute die Hessische Zentrale Grunderwerbsteuer (HZG) in Lauterbach besucht. Dort werden für ganz Hessen alle Fälle der Grunderwerbsteuer bearbeitet.
Diese Zentralisierung war einer der ersten Schritte der Strukturreform der Hessischen Steuerverwaltung, mit der seit einigen Jahren Aufgaben gebündelt und vorzugweise in ländlicher gelegenen Finanzämtern bearbeitet werden. Arbeit zu den Menschen und in die Heimat bringen, heißt diese Initiative. In der Verwaltungsstelle Lauterbach des Finanzamts Alsfeld-Lauterbach stellte Finanzminister Boddenberg eine Evaluierung der Arbeit der HZG vor.
„Seit drei Jahren werden alle Grunderwerbsteuerfälle für Hessen im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach zentral bearbeitet. Die Bündelung von Aufgaben macht sich bezahlt. Die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer-Erklärungen konnte bereits von 20 auf aktuell 13 Tage und die offenen Einsprüche um ein Drittel reduziert werden. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von der schnelleren und effizienteren Arbeit des Finanzamts“, sagte Boddenberg. Vor der Zentralisierung waren in Hessen 28 Finanzämter für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer zuständig.
Verlagerung von Arbeitsplätzen in die ländlichen Räume
„Arbeit zu den Menschen zu bringen, funktioniert auch für unsere Beschäftigten: Rund 100 gut bezahlte und sichere Arbeitsplätze konnten wir nach Lauterbach verlagern. Viele Beschäftigte können heimatnah arbeiten, langjährige Versetzungswünschen in die Heimat nach Lauterbach konnten erfüllt werden. So stärken wir gezielt den ländlichen Raum“, erläuterte der Finanzminister. „Ende 2023 profitiert die Region ein weiteres Mal: Ein Teil der Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Frankfurt wird dann auch im Vogelsberg bearbeitet. Dies bringt 15 weitere Arbeitsplätze in das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach. Der Vogelsberg ist damit größter Gewinner der Reform: Unterm Strich aller Reformschritte sollen dort 115 zusätzliche heimatnahe Arbeitsplätze ankommen. Kein anderes Amt in Hessen profitiert in diesem Umfang von der Verlagerung von Arbeitsplätzen in den ländlichen Raum.“
Betrachtet man hessenweit alle Schritte der Strukturreform, werden bis Ende 2023 bereits über 1.000 Arbeitsplätze in den ländlichen Raum verlagert sein. Mit Abschluss aller Schritte Mitte der 2020er Jahre sollen dann über 1.200 Arbeitsplätze der Hessischen Steuerverwaltung an ländlicher gelegene Finanzämter verlagert werden.
(PM v. 9.8.2023)
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