Das BMJ hat die Ergebnisse der Umfrage unter Verbänden zum Bürokratieabbau veröffentlicht. In dem Bericht sind die Einzelvorschläge kategorisiert und priorisiert dargestellt. Einer DStV-Forderung wurde besonders hohe Priorität zugewiesen.
Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hatte im Februar 2023 an der Umfrage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zum Bürokratieabbau teilgenommen und neun wesentliche, für kleine und mittlere Kanzleien zentrale Forderungen adressiert (vgl. DStV-Info vom 23.2.2023). Nun hat das BMJ die umfangreichen Auswertungen des Statistischen Bundesamts veröffentlicht.
Sechs DStV-Vorschläge für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen geeignet
Um zu identifizieren, welche Vorschläge das größte Entlastungspotenzial aufweisen, hat das Statistische Bundesamt 442 Vorschläge von 57 Verbänden in einem Folgeprozess aufbereitet, 5 Kategorien zugeordnet und priorisiert. Sechs DStV-Themen wurden der Kategorie 1 „Potenziell geeignet für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“)“ zugewiesen. Die Vorschläge in dieser Kategorie zeichnen sich dadurch aus, dass ein klarer Bezug zu einer bestehenden Rechtsnorm und ein konkreter Lösungsansatz durch Rechtsetzung erkennbar sind. Hier im Überblick die Priorisierung der DStV-Vorschläge in Kategorie 1:
Anhebung der steuerlichen Buchführungsgrenzen und Anhebung der Grenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer (Rang 3)
Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (Rang 27)
Erklärungspflichten für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer vereinfachen (Rang 42)
Klarstellungen zu den Vertretungsbefugnissen im Kug-Verfahren (Rang 43)
Weiterentwicklung des Verfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer (Rang 46)
Verzicht auf Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen (Rang 89)
DStV-Vorschlag zu Buchführungsgrenzen: besonders hohe Priorität
Besonders erfreulich ist die Einstufung des DStV-Vorschlags zur Anhebung der steuerlichen Buchführungsgrenzen auf 1.000.000 € Jahresumsatz bzw. 100.000 € Jahresgewinn bei gleichzeitiger Anhebung der Grenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer auf 1.000.000 € Jahresumsatz. Diesem wurde vom Statistischen Bundesamt mit der Erfassung unter „Rang 3“ in Kategorie 1 eine besonders hohe Priorität zugewiesen. Bereits seit Jahren setzt sich der DStV für die Anhebung dieser Grenzen ein, um Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen. Es bleibt abzuwarten, ob eine Umsetzung nun in greifbare Nähe rückt. Der DStV wird sich hierfür weiter einsetzen.
Die DStV-Forderung zur Umsatzsteuer findet sich auch in aktuellen steuerpolitischen Forderungen wieder: Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat jüngst in einem Antrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Bürokratieabbau (BT-Drs. 20/6408) eine deutliche Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung auf 1.500.000 € angeregt.
Kategorisierung der weiteren DStV-Vorschläge
Die drei weiteren DStV-Forderungen wurden den Kategorien 2, 4 und 5 zugeordnet: Der DStV-Vorschlag zur Einführung einer Bagatellgrenze für Korrekturrechnungen beim Kurzarbeitergeld wurde innerhalb der Kategorie 2 „Prüferfordernis, ob mit entsprechender gesetzlicher Regelung oder mit einer untergesetzlichen Maßnahme die Rahmenbedingungen für Verfahrensverbesserungen geschaffen werden können“ mit Rang 12 priorisiert. Unter Kategorie 4 „Weitergabe der Vorschläge an außerhalb der Bundesregierung zuständige Stelle zur Prüfung (z. B. Bundesländer, EU, Selbstverwaltungsorganisationen)“ wurde der DStV-Vorschlag zur EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern von aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung („SAFE“)“ erfasst. In die Kategorie 5 „Weiterentwicklung von Werkzeugen und Methoden der besseren Rechtsetzung“ hat die DStV-Anregung zur Weiterentwicklung der „One in, one out“-Regelung hin zu einem „One in, two out“-Prinzip Eingang gefunden. Die Vorschläge der Kategorien 4 und 5 wurden nicht priorisiert.
Der vollständige Bericht ist auf der Homepage des BMJ veröffentlicht.