FG Niedersachsen, Urteil vom 13.4.2021 – 12 K 93/18; ECLI:DE::2021:0413.12K93.18.00:
Bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen Registrierkasse besteht eine Schätzungsbefugnis dem Grunde nach; Hinzuschätzung der Höhe nach anhand eines durchschnittlichen Tagesumsatzes sowie durchschnittlicher Gästezahlen als grobe, aber (noch) geeignete Schätzungsmethode.
(Amtlicher Leitsatz)