Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Die Beteiligung des Bundes am Energieversorger Uniper SE ist erfolgt. Wie im September 2022 beschlossen, übernimmt der Bund rund 99 % der Anteile des Unternehmens. Die staatliche Beteiligung dient der Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland. Die Europäische Kommission hat die Hilfsmaßnahme am 20. Dezember 2022 beihilferechtlich genehmigt.
In einer außerordentlichen Hauptversammlung von Uniper SE am 19. Dezember 2022 haben die Aktionäre eine Kapitalerhöhung in Höhe von 8 Mrd. Euro beschlossen. Nach der am 20. Dezember 2022 erfolgten EU-beihilferechtlichen Genehmigung der Stabilisierungsmaßnahme durch die Europäische Kommission konnte diese Kapitalerhöhung nun vollzogen werden. Zur Zeichnung der Aktien war ausschließlich der Bund bzw. eine Bundes-Entität zugelassen. Hierdurch erlangt der Bund etwa 93 % der Anteile am Unternehmen zum Bezugspreis von 1,70 Euro je Aktie. Weitere rund 6 % der Anteile erwirbt der Bund vom bisherigen Mehrheitsaktionär Fortum. Der Bezugspreis je Aktie beträgt ebenfalls 1,70 Euro, insgesamt rund 500 Mio. Euro. Darüber hinaus wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung ein genehmigtes Kapital in Höhe von 25 Mrd. Euro geschaffen. Dieses kann genutzt werden, um weitere bereits entstandene sowie zukünftige Kapitalbedarfe zu decken. Die Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals steht dabei jeweils unter dem Zustimmungsvorbehalt des Bundes.
Die Gewährung der Stabilisierungsmaßnahme bedurfte als staatliche Beihilfe der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Sie ist im Zuge der Genehmigung mit wettbewerblichen Auflagen verbunden worden, um sicherzustellen, dass nachteilige Auswirkungen der Beihilfe auf die Handelsbedingungen so weit wie möglich abgeschwächt werden und die positiven Folgen der Stabilisierung die nachteiligen überwiegen. Der Bund ist verpflichtet, seine Beteiligung bis spätestens 2028 auf maximal 25% plus eine Aktie zu reduzieren. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur mit Genehmigung der EU Kommission möglich. Diese Auflagen werden durch die am 19. Dezember 2022 geschlossene Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Uniper SE umgesetzt. Sie umfassen sowohl strukturelle Maßnahmen wie die Pflicht zur Veräußerung einzelner Unternehmensbeteiligungen und konventioneller Erzeugungsanlagen als auch Verhaltensbeschränkungen hinsichtlich der Ausweitung der Marktposition. Darüber hinaus bestehen umfangreiche Berichts- und Informationspflichten sowie Vergütungsbeschränkungen für die Vorstände und Aufsichtsräte der Uniper SE.
Uniper SE betreibt kritische Infrastruktur im Bereich Energie in Deutschland und spielt eine zentrale Rolle bei der Versorgung mit Strom und Gas. Infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und des Lieferstopps von russischem Gas ist das Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten geraten. Die Bundesregierung hatte daher bereits im Juli 2022 ein notwendiges Hilfspaket für das Unternehmen beschlossen, das im September 2022 an die weiteren Entwicklungen angepasst wurde. Uniper SE hat auf dieser Grundlage in den vergangenen Monaten bereits umfangreiche Hilfen in Form von Überbrückungskrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Die KfW-Mittel werden nun durch Eigenkapital ersetzt und teilweise zurückgeführt. Die jetzt erfolgte Beteiligung des Bundes am Unternehmen ist ein wesentlicher Meilenstein des Rettungspakets der Bundesregierung zur Stabilisierung des Unternehmens und damit einhergehend zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland.
Die Stabilisierungsmaßnahme erfolgt auf Grundlage von § 29 Absatz 1 des Energiesicherungsgesetzes und auf Basis des Befristeten Krisenrahmens der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (sog. Ukraine-TCF). Als Betreiber kritischer Infrastruktur im Bereich Energie hatte das Unternehmen beim Bund Stabilisierungsmaßnahmen beantragt. Die Bundesregierung hatte die notwendigen Hilfen zugesagt. Die Einzelheiten der Stabilisierung wurden einvernehmlich zwischen dem Bund, Uniper SE und dem bisherigen Mehrheitsaktionär Fortum vereinbart. Anders als bei den Maßnahmen der Bundesregierung für Securing Energy for Europe GmbH (SEFE), vormals Gazprom Germania GmbH, stand oder steht die Uniper SE nicht unter Treuhandverwaltung des Bundes, sondern bleibt für die Führung der operativen Geschäfte weiterhin selbst verantwortlich.
Die Finanzierung der Stabilisierungsmaßnahme erfolgt durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Zur Finanzierung der Maßnahmen des wirtschaftlichen Abwehrschirms gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges hatte die Bundesregierung den WSF im Oktober 2022 reaktiviert und auf die Abfederung der Folgen der Energiekrise neu ausgerichtet. Hierfür wurde der WSF mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 200 Mrd. Euro ausgestattet.
Für die Führung der Beteiligung ist das Bundesministerium der Finanzen zuständig.
(BMF v. 22.12.2022)